Das Thüringer Oberlandesgericht in Jena hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht bekannt gegeben. Die neuen Leitlinien der „Thüringer Tabelle" setzen sich nun wie folgt um: Für Erwerbstätige erhöht sich der notwendige Selbstbehalt von 950 Euro auf 1 000 Euro. Für Nichterwerbstätige steigt der Selbstbehalt von 770 Euro auf 800 Euro. Die Anpassung berücksichtigt so für Erwerbstätige und Nichterwerbstätige die Erhöhung der SGB II-Sätze zum 1.Januar 2013. Die übrigen Selbstbehaltssätze der „Thüringer Tabelle" sind linear angehoben worden.
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