„Kunden der Agentur für Arbeit Jena einschließlich aller Geschäftsstellen und der Jobcenter Saale-Holzland-Kreis und Saalfeld-Rudolstadt sind grundsätzlich verpflichtet, ihren auswärtigen Aufenthalt vor Reiseantritt mitzuteilen", informiert Birgit Becker, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Jena. Der Arbeitsvermittler kann einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr bei weiterer Zahlung des Arbeitslosengeldes zustimmen, wenn eine Vermittlung in Arbeit oder die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung in diesem Zeitraum voraussichtlich nicht zu erwarten ist. Die Mitteilung eines geplanten auswärtigen Aufenthaltes kann auch telefonisch erfolgen. Die Rücksprache mit der Agentur für Arbeit oder den Jobcentern sollte ca. eine Woche vor Urlaubsantritt erfolgen.
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