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„Rock für Deutschland“ in Gera

Datum: 08.07.2012

Gera: Am Samstag fand die zehnte Großveranstaltung der NPD in Gera unter dem Oberbegriff „Rock für Deutschland" statt. Diese Versammlung war für die Zeit von 12.00 Uhr bis 20:00 Uhr angemeldet. 991 Personen nahmen teil. Die Versammlung wurde 19:45 Uhr beendet. Einsatzleiter Polizeidirektor André Röder wertete das Versammlungsgeschehen insgesamt als „sehr friedlich". Das Einsatzkonzept der Polizei, die Versammlungsfreiheit gem. Artikel 8 Grundgesetz sowie einen friedlichen und störungsfreien Verlauf zu gewähren, ging auf. Die Versammlungen des Aktionsbündnisses „Gera gegen Rechts" begannen gegen 08:00 Uhr im gesamten Stadtgebiet. Als Ausdruck ihres Protestes gegen die NPD-Versammlung bildeten sie gemeinsam einen Aufzug vom Puschkinplatz in die Bahnhofstraße. Gegen 12.00 Uhr fand eine Abschlusskundgebung mit ca. 2000 Teilnehmern statt. Der Zugang zum Versammlungsraum der NPD war aber gewährleistet. Während der Versammlungen  mussten mehrere Straßen in der Innenstadt gesperrt werden. Dabei war die Polizei bestrebt, die Verkehrsbehinderungen für die Geraer auf ein Mindestmass zu beschränken. Im Rahmen der angemeldeten Versammlung der NPD wurden durch Kontrollen der Polizei 21 Straftaten angezeigt. Insbesondere handelt es sich um 18 Verstöße gegen den §86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), zwei Anzeigen wegen Beleidigung und ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Weiterhin kam es zu zwei vorläufigen Festnahmen, drei Gewahrsamnahmen, 7 Ordnungswidrigkeiten und 14 Platzverweisen. Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden gefertigt wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz, Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz sowie Verstoßes gegen das Meldegesetz. Im Verlauf des Veranstaltungstages kam es bei den Gegenveranstaltungen zu sechs Platzverweisen, zwei Sicherstellungen, einer Anzeige wegen Körperverletzung, einer wegen Beleidigung und einer wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Zudem wurde eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz erstattet.

 

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