Der Stadtrat Jena hat in seiner Sitzung am 30. September 2026 die Neufassung der Richtlinie für den JENABONUS beschlossen. Die Änderung ermöglicht, das Opfer von Gewalttaten, die nach dem Außerkrafttreten des Opferentschädigungsgesetzes zum 31. Dezember 2023 in das Leistungssystem des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV) überführt wurden, künftig von den Vergünstigungen profitieren.
Seit vielen Jahren unterstützt die Stadt Jena mit dem JENABONUS einkommensschwache Haushalte durch vergünstigte Eintritte und Zuschüsse zum Nahverkehr. Die neue Regelung tritt zum 1. Oktober 2026 in Kraft.
Foto: Archiv/JenaTV
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