Seit Anfang März sind nur einzelne amtliche Feststellungen bzw. Verdachtsmeldungen von Geflügelpest bei Greifvögeln u.a. im Landkreis Greiz gemacht worden. Somit hat sich die Seuchenlage in Thüringen weiter deutlich beruhigt. Daher ist die Aufstallungspflicht für das Sperrgebiet der Stadt Jena und den Saale-Holzland-Kreis aufgehoben worden. Geflügelbörsen und -märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder getauscht wird, können unter bestimmten Bedingungen außerhalb von Gebieten, in denen die Aufstallung angeordnet ist, durchgeführt werden. Weitere Informationen gibt es unter Tel. 036428 5409840.
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