Das Landesblindengeld in Thüringen soll rückwirkend zum 1. Juli 2016 von derzeit 270 auf 320 Euro pro Monat erhöht werden. In zwei weiteren Schritten soll der monatliche Betrag im kommenden Jahr auf 360 und 2018 auf den Bundesdurchschnitt von 400 Euro angehoben werden. Eine entsprechende Novelle des Landesblindengeldes hat heute das Thüringer Kabinett gebilligt. Der von der Thüringer Sozialministerin Heike Werner vorgelegte Gesetzentwurf sieht darüber hinaus eine zusätzliche Zahlung für taubblinde Menschen vor. Diese erhalten ebenfalls rückwirkend zum 1. Juli 2016 monatlich 100 Euro. Für das Taubblindengeld und die Blindengelderhöhung sind im Thüringer Landeshaushalt 3,3 Millionen Euro eingestellt. Das einkommens- und vermögensunabhängige Blindengeld beziehen derzeit rund 4200 Thüringer. Die Einführung eines Gehörlosengeldes, von dessen Auszahlung rund 1900 Menschen profitieren würden, prüft die Thüringer Landesregierung gerade.
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